Der Beitrag diskutiert die Konsequenzen des PSPP-Urteils für das Kooperationsverhältnis zwischen dem BVerfG und dem EuGH. Dabei wird für eine nüchternere Perspektive statt martialischer Zuspitzungen und gegen einseitige Schuldzuweisungen plädiert. Vielmehr sind wechselseitige Kooperation und Konfrontation in der netzwerkartigen Struktur der Gerichtsbeziehung angelegt. Deshalb markiert das Urteil zwar eine Krise, aber noch nicht das Ende des „Kooperationsverhältnisses“. Die Vorstellung, der Gerichtskonflikt lasse sich nur durch Dritte lösen, sei es in Form eines Vertragsverletzungsverfahrens, sei es durch eine spezielle Gerichtskammer für Kompetenzkonflikte, unterschätzt die fein ausbalancierte Funktionsweise des Gerichtsdialogs und birgt ein bedenkliches Eskalationspotenzial. Der Impuls, die Wiederherstellung der europäischen Rechtseinheit trotz grundlegendem Dissens rechtlich zu erzwingen, kann den Gerichtskonflikt auch eskalieren und eine Lösung zusätzlich erschweren.