In letzter Zeit häufen sich Berichte darüber, dass Privatpersonen selbst gestaltete Plakate in Werbeschaukästen hängen, um gesellschaftspolitische Kritik an Unternehmen, Parteien oder staatlichen Institutionen zu üben (sog. AdBusting). Dieses Phänomen wird einer rechtlichen Untersuchung unterzogen. Nach einer verfassungsrechtlichen Einordnung wird die Strafbarkeit des AdBustings geprüft. Diese ist je nach Einzelfall zu bewerten und nicht zwangsläufig gegeben. Hinzu treten zivilrechtliche Ansprüche gegen die AdBuster; es kommen insbesondere urheberrechtliche, namensrechtliche und deliktsrechtliche Ansprüche in Betracht.