Das im Zuge der Energiewende im Jahre 2011 durch Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) etablierte Recht des Energieleitungsausbaus hat neben anderen Neuerungen auch besondere enteignungsrechtliche Regelungen mit sich gebracht. Diese wurden in der Vergangenheit bereits im Schrifttum kontrovers diskutiert, werden in den kommenden Jahren mit dem Voranschreiten des Energieleitungsausbaus jedoch auch an praktischer Bedeutung gewinnen. Der Beitrag ordnet diese Bestimmungen in ihren gesetzessystematischen sowie in ihren rechtsdogmatischen Kontext ein und nimmt zu den durch sie aufgeworfenen Zweifelsfragen Stellung.