Die Wirkung der Grundrechte zwischen Privaten ist ein Ewigkeitsthema sowohl der Grundrechts- als auch der Privatrechtsdogmatik und -theorie. Wirken die Grundrechte zwischen Privaten, wie wirken sie, warum wirken sie? Nach den großen Debatten der 1950er und 1960er sowie der 1980er und 1990er Jahre war es lange Zeit etwas ruhiger um die Horizontalwirkung der Grundrechte geworden. Häufig war gar zu lesen, die wesentlichen Fragen seien geklärt. Doch spätestens mit den Entscheidungen „Stadionverbot“ und „Egenberger“ haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Diskussion neu befeuert. [---]