Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Januar 2020 ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen bei ihrer Amtsausübung für verfassungsgemäß erklärt. Der Beitrag möchte nicht nur aufzeigen, dass das Gericht bei seiner Entscheidung den Pfad der Dogmatik verlässt und stattdessen überwiegend rein verfassungstheoretisch argumentiert, sondern auch, dass der „Kopftuchkonflikt“ als rein gesellschaftliches Problem verfassungsdogmatisch überhaupt nicht zureichend justiziabel ist.