»Regulatory Sandboxes« (oder »Reallabore«) sind ein gleichermaßen kontroverses wie auch schillerndes Element neuerer wirtschafts- und technologierechtlicher Diskussionen. Von ihren Befürwortern werden sie gegen innovationshemmende Überregulierung und konventionelle aufsichtsrechtliche Konzepte in Stellung gebracht; ihre Kritiker befürchten eine schleichende Aushöhlung gesetzlicher Standards und eine Aushebelung der Rechtsbindung der Verwaltung. Bei näherer Betrachtung zeigt sich indes, dass die hinter dem Sandbox-Konzept stehenden Überlegungen keineswegs so neu sind, wie sein Name vermuten lässt. Sie lassen sich überdies auch mit dem bestehenden Instrumentarium des Allgemeinen Verwaltungsrechts – im Einklang mit den einschlägigen Vorgaben des höherrangigen Rechts – realisieren.