Soll das „Eigendoping“ – Einsatz verbotener leistungssteigernder Substanzen oder Methoden durch Teilnehmer sportlicher Wettkämpfe – unter Strafe gestellt werden? Das wurde wiederholt gefordert und auf Grund von Gesetzentwürfen im Bundestag debattiert; es wird derzeit anlässlich sich häufender Doping-Fälle und „Dopingbeichten“ erneut verlangt und im Bundesrat geprüft. Grund genug, aus rechtswissenschaftlicher sowie sozial- und kriminalpolitischer Sicht die Gegenposition zu skizzieren.