Das Europarecht fordert die Unabhängigkeit bestimmter staatlicher Behörden. Die Frage nach Grund und Grenzen dieser Unabhängigkeit wurde zunächst für die Staatsanwaltschaften und wird nun für die Regulierungsbehörden gestellt. Die Forderung des Generalanwalts nach einer völligen Unabhängigkeit der Bundesnetzagntur vom Gesetzgeber wirft grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf, denen sich der folgende Beitrag widmet.