Die Digitalisierung hat auch in der Justiz Einzug gehalten und wird künftig immer breiteren Raum einnehmen. Spätestens ab dem 1.1.2026 wird die gerichtliche elektronische Akte verpflichtend.Eine elektronische Aktenführung ist bereits jetzt zulässig, wenn eine entsprechende Landes-oder Bundesverordnung erlassen wurde. [---] Praktisch bedeutsam ist dabei insbesondere die Frage, ob Vornamen in die elektronische Signatur aufgenommen werden müssen, ob Abkürzungen des Vornamens zulässig oder ob gar weitere Angaben erforderlich sind.