Digitale Plattformarbeit fordert das Arbeitsrecht heraus. Die Kategorien, Kriterien und Indizien, die herkömmlich für die Qualifizierung von Beschäftigung als „Arbeitsverhältnis“ verwandt werden, erfassen die Spezifika dieser Arbeit nicht hinreichend adäquat. Insbesondere werden sie der indirekten digitalen Steuerung auf Arbeitsplattformen nicht gerecht. Der Artikel analysiert dies vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in mehreren Rechtsordnungen und zeigt auf Basis einer interdisziplinären Analyse, wie das Arbeitsrecht den Charakter der Plattformen als Marktorganisatoren systematisch berücksichtigen könnte.