Unlängst hat der BGH über die Zulässigkeit einer durch Software generierten Darstellung von Kunden-Bewertungen eines Internet-Bewertungsportals entschieden. Mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz wird ein solcher Umgang mit Bewertungen durch Plattformbetreiber noch zunehmen. Die Autoren widmen sich daher der Frage, ob und inwieweit die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien auf die Organisation und Auswertung von Kundenbewertungen durch Künstliche Intelligenz übertragen werden können.