Charakteristisch für das Gesellschaftsrecht ist das arbeitsteilige Zusammenwirken einer Vielzahl von Personen, die miteinander durch ein dicht gewebtes Netz von Rechten und Pflichten verbunden sind. [---] Der folgende Beitrag soll zeigen, mit welchen Mechanismen das Gesellschaftsrecht solchen Informationsasymmetrien entgegenwirkt. Zugleich soll er aber auch deutlich machen, dass die Weiterleitung von Informationen stets nur mit viel Augenmaß angeordnet werden darf, weil jede Weiterleitungspflicht auch Kosten und Nachteile erzeugen kann, die in einzelnen Fällen die Vorteile der Weitergabe überwiegen können.