Mit der organisationsrechtlichen Kategorie der Verbandskompetenz wird die vertikale Gewaltenteilung verwirklicht. Zur Gewährleistung dieser Funktion unterliegen auch die unterschiedlichen Handlungsformen des Bundestags einer umfassenden Kompetenzbindung. In Hinblick auf die Rigidität dieser Bindung kann jedoch zwischen informellen und formellen Befassungsformen differenziert werden. Dabei lässt sich aus der verfassungsrechtlichen Aufgabenbeschreibung des Bundestags für informelle Handlungsformen ein vertikal unbeschränktes Befassungsrecht begründen. Unzulässig sind aber informelle Beschlüsse im ausschließlichen Kompetenzbereich der Länder, die eine regelungsähnliche Wirkung entfalten.