Frauen sind in Deutschlands Parlamenten deutlich unterrepräsentiert. Nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten sind hierzulande weiblich. Paritätsgesetze in Brandenburg und Thüringen sollten diesen Missstand beheben. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das dortige Gesetz jedoch als verfassungswidrig gebrandmarkt und auch in Brandenburg ist ein Verfahren dazu beim Landesverfassungsgericht anhängig. Nach einer kritischen Reflexion der verfassungsrechtlichen Argumente soll der deutsche Diskurs rechtsvergleichend und völkerrechtlich kontextualisiert werden. Letztlich manifestiert sich in der Paritätsdebatte eine Machtfrage über rechtspolitische Entscheidungskompetenzen, auf die es keine rechtswissenschaftlich „neutralen“ Antworten gibt.