Diskriminierungen aufgrund der Rasse sind unerträglich. Rasse ist kein sinnvolles Merkmal, an das rechtliche Unterschiede angeknüpft werden kön-nen oder sollten. Einer menschlichen Rasse (von der Zweifelhaftigkeit des Begriffs einmal abgesehen) bestimmte unabänderliche, positive oder negative Eigenschaften andichten zu wollen, wäre Ausdruck haltloser Vorurteile und mit elementarsten Werten des Grundgesetzes unvereinbar. [---]