Dieser Beitrag behandelt das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Konzept der „Verfassungsidentität“, welches von diesem als integrationsfester Kern des Grundgesetzes gedeutet wird. Dieser Kern sei resistent gegenüber der Europäischen Integration. Die These des Beitrags lautet, dass eben diese „Verfassungsidentität“ im Grunde nichts anderes ist, als der altbekannte Topos der „nationalen Souveränität“. Um einer europaweit willkürlichen Interpretation der jeweiligen nationalen Verfassungsidentität vorzubeugen, sollte der EuGH Letztentscheider über die nationale Identität im Rahmen der Europäischen Integration sein.