Deutschland besitzt eine kraftvolle Gerichtsbarkeit. Der Rechts- und Verfassungsstaat hat den Rechtsschutz weitgehend durchnormiert. In der Praxis wirkt der Richter nicht mehr ausschließlich als Kontrolleur, sondern auch als gestaltender Akteur und allgemeiner Garant der Rechtsordnung. Der Beitrag stellt das Ausmaß dieser Entwicklung dar und wirft Fragen nach der Legitimation richterlicher Aktionen auf.