Reparatur statt Neuanschaffung von Haushaltgeräten und anderen Konsumgütern hat das Potenzial, unseren ökologischen Fußabdruck zu verringern und sollte daher gefördert werden. Vor diesem Hintergrund stellt der Artikel die neuen Durchführungsverordnungen zur Ökodesignrichtlinie von 2009 vor, die künftig Hersteller und Importeure bestimmter Kategorien von Haushaltsgegenständen dazu verpflichtet, Reparierbarkeit zu gewährleisten, Ersatzteile vorzuhalten und Zugang zu Reparatur-informationen zu gewähren. Die Autorin hinterfragt die Operabilität der neuen Vorschriften, insbesondere im Kontext der kürzlich verabschiedeten Warenhandelsrichtlinie.