Der Fall „Marco” bewegt seit Monaten die Gemüter. Dem deutschen Jugendlichen wird vorgeworfen, in der Türkei ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Der folgende Beitrag will nicht die dortigen Geschehnisse per Ferndiagnose strafrechtlich bewerten oder gar verharmlosen; um dies zu tun, fehlen die Fakten. Doch er will einige Überlegungen zu unserem absoluten Strafrechtsschutz eines Kindes vor sexuellen Handlungen anstellen. Er schließt mit dem Vorschlag, einvernehmliche intime Beziehungen von Kindern mit Jugendlichen aus dem Tatbestand des § 176 StGB herauszunehmen.