Das Verbot ausschließlicher ärztlicher Fernbehandlung wurde jüngst gelockert. Die Neuregelung gewährt allen Beteiligten mehr Freiheit und bietet Chancen auf eine bessere Gesundheitsversorgung, birgt aber auch Gefahren für Patienten und Risiken für Ärzte. Der Beitrag zeigt, dass auch nach der Liberalisierung des Berufsrechts das Haftungsrecht der Krankenbehandlung ohne persönlichen Kontakt recht enge Grenzen zieht.