In Zeiten der Corona-Pandemie erfolgen massive Grundrechtseinschränkungen. Deren Verfassungskonformität ist hochstreitig. Bevölkerung wie Fachkreise warten auf einen Richterspruch aus Karlsruhe, der für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgt. Die erste inhaltlich begründete Entscheidung des BVerfG erging im Eilverfahren. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Gericht eine vorübergehende Anordnung zur Vermeidung schwerwiegender Nachteile erlassen, um irreversible Folgen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu vermeiden.