[---] So auch die Gerichte und Verwaltungsgerichte, die sich zunächst genötigt sahen, den Publikumsverkehr einzuschränken – etwa indem die der Öffentlichkeit vorgehaltenen Plätze drastisch beschränkt wurden und auch sonst auf das Einhalten von Abständen geachtet wurde oder anstehende Termine zur mündlichen Verhandlung, Erörterung oder Vernehmung in aufschiebbaren Verfahren einfach ganz aufgehoben wurden.[---] Der Beitrag behandelt daher die verwaltungsprozessualen Möglichkeiten des Einsatzes von Videotechnik im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.