Bei einer Umfrage der Bundesnetzagentur gaben 93 % der Befragten an, dass bei ihrer Entscheidung für einen Messenger-Dienst ausschlaggebend sei, wen sie über diesen Dienst erreichen können. Auf die Verfügbarkeit hilfreicher Funktionen beim jeweiligen Dienst entfielen lediglich 50 %. Derlei Statistiken nähren beim deutschen und beim europäischen Gesetzgeber die Befürchtung, dass sich der Markt der Messenger-Dienste und auch der sozialen Netzwerke entgegen den gesetzten Regelungszielen entwickelt. In diesem Zuge rücken Interoperabilitätspflichten zunehmend in den Fokus der politischen Debatte. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Erscheinungsformen von Interoperabilitätspflichten sowie ihre Umsetzungen in deutsches und europäisches Recht.