Das Konzept der „Guten Gesetzgebung“ bzw. „Besseren Rechtsetzung“ soll unter anderem auch der Verwirklichung einer Nachhaltigen Entwicklung dienen, die die „drei Säulen“ Ökologie, Ökonomie und Soziales umfasst. Insoweit vermag die bisherige Umsetzung des Konzepts jedoch nicht zu befriedigen, da die Instrumente Guter Gesetzgebung in praxi primär dazu eingesetzt werden, Wirtschaftsunternehmen von Bürokratie und Rechtsvorschriften zu entlasten und dadurch in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Beitrag analysiert die Ursachen für diese ökonomische Einseitigkeit und führt aus, unter welchen Bedingungen Gute Gesetzgebung tatsächlich einen effektiven Beitrag zu nachhaltigem Recht leisten könnte.