Im Beitrag soll es um einen Hauptvorwurf an die Adresse der Rechtsdogmatik gehen, nämlich der These, es handele sich bei rechtsdogmatischem Arbeiten im europäischen Kontext um einen "deutschen Sonderweg", der in dieser Form in den meisten anderen Staaten der EU nicht bekannt und daher auch in Brüssel, Straßburg und Luxemburg nicht vermittelbar sei. Folglich könne er keine Zukunft haben, solle nicht das deutsche Recht im Wettbewerb der Rechtsordnungen marginalisiert werden. Die deutsche Rechtswissenschaft gerate sonst in Gefahr, "in dogmatischer Schönheit zu sterben". Damit ist der Frage, der im Beitrag nachgegangen werden soll, klar aufgeworfen: Stimmt die Diagnose von der Rechtsdogmatik als angeblichem "deutschen Sonderweg" wirklich oder folgt nicht auch das EU-Recht selbst einem dogmatischen Ansatz? Um diese Frage zu beantworten, wird im Weiteren in fünf Schritten vorgegangen: [---]