Die Zahl der Shopping Malls, Flaniermeilen und Plätze in privater Hand hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Diese Entwicklung gibt Anlass, den Rechtsrahmen für die Nutzung solcher Flächen in den Blick zu nehmen. Insbesondere die jüngere Rechtsprechung des BVerfG zur mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten hat hier die Eckpfeiler der Rechte und Duldungspflichten des privaten Eigentümers solcher Flächen etabliert. Vor diesem Hintergrund sind die Regelungsmöglichkeiten im Rahmen einer Benutzungsordnung begrenzt.