Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob eine Behörde eine Vertragsstrafe aus öffentlich-rechtlichem Vertrag durch Verwaltungsakt verhängen kann bzw. sogar muss. Bisher stand außer Frage, dass auch die öffentliche Verwaltung Ansprüche aus Verwaltungsverträgen im Wege der allgemeinen Leistungsklage geltend machen muss. Die Durchsetzung vertraglicher Rechte durch Verwaltungsakt ist ihr verwehrt. [---]