Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-VO zum 15.6.2019 überschwemmen zahlreiche Anbieter die Innenstädte deutscher Großstädte mit ihren stationslosen elektrischen Leihtretrollern und stellen die betroffenen Kommunen damit vor große Herausforderungen. Denn trotz umfangreicher Erfahrungswerte aus dem Ausland zum Thema E-Scooter wurden wichtige rechtliche Aspekte hierzulande nur unzureichend kodifiziert. Folge dieses Versäumnisses ist eine unklare Rechtslage in einem wesentlichen Punkt des Straßenrechts: Handelt es sich bei den neuen Mobilitätsangeboten um bloßen Gemeingebrauch der öffentlichen Verkehrsflächen oder um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung mit damit einhergehenden Regulierungsmöglichkeiten? Die Beantwortung dieser Rechtsfrage hat weitreichende Konsequenzen für die betroffenen Kommunen, aber auch für die Anbieter der Leihtretroller.