Das Grundgesetz enthält an zahlreichen Stellen Rechtsbegriffe, die auch im einfachen Recht Verwendung finden. Wenn nun im einfachen Recht der betreffende Begriff näher definiert bzw. konkretisiert wird, stellt sich die Frage, welche Bedeutung die einfachgesetzliche Konkretisierung für das Verfassungsrecht hat. Dem wird im Folgenden nachgegangen. Dabei wird den verfassungsrechtlich fundierten Auslegungsmethoden und dem Vorrang der Verfassung besonderes Gewicht zukommen. Abschließend werden die Befunde auf die aktuelle Problematik des Fernstraßenbegriffs in Art. 90 GG angewandt.