Auf der Internetpräsenz des Bundesverfassungsgerichts findet sich links oben der Reiter „Das Gericht“, mit dem man sich der breiten Öffentlichkeit vorstellt. Der Menüpunkt „Geschichte“ führt hier zu einem Zeitstrahl, der angefangen mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 bis in die Gegenwart insgesamt 64 „Meilensteine“ – wie das Gericht titelt – ausweist. Viele dieser Meilensteine erzählen im engeren Sinne von der Institutionengeschichte des Bundesverfassungsgerichts: Sie berichten von der Status-Denkschrift von Gerhard Leibholz an die etablierten Verfassungsorgane des Bundes3, vom Einzug, Auszug und Wiedereinzug in den „Baumgarten-Bau“ im Karlsruher Schlossbezirk und von zahlreichen Jubiläumsfeierlichkeiten. Den mit Abstand größeren Teil der Meilensteine bilden jedoch einzelne Entscheidungen des Gerichts. Das Bundesverfassungsgericht definiert sich also über seine Rechtsprechung und trifft hierzu eine Auswahl von insgesamt 49 Judikaten, mit der es sich nach außen präsentiert. An einer solchen Auswahl tut es gut, denn die Gesamtzahl der Entscheidungen des Gerichts liegt mittlerweile bei über 230.000. Über 10.000 davon sind in der Amtlichen Sammlung oder im Internet veröffentlicht.4 Eine Lektüre des Gesamtbestands aller veröffentlichten Karlsruher Entscheidungen ist also knapp sieben Jahrzehnte, nachdem das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit aufgenommen hat, kaum noch realistisch. [---]