Die Debatte um den Begriff des Volkswillens steht nach wie vor im Mittelpunkt der deutschen Demokratiediskussion. Schon in der Weimarer Staatsrechtslehre herrschte die Meinung vor, die Funktionsfähigkeit der Demokratie setze die Herausfindung bzw. -bildung des wahren Volkswillens voraus. Auch unter dem Grundgesetz wird beim Demokratieverständnis stets vom
Vorhandensein eines realen, entweder vorexistierenden oder erst herzustellenden Volkswillens ausgegangen. Insgesamt gesehen wird also angenommen, dass der Volkswille nicht nur real existiert, sondern als solcher auch allen demokratischen Entscheidungen zugrunde liegen soll. Fraglich ist nur, wie sich der real existierende, wahre Volkswille feststellen lässt. [---]