Im Zeitalter digitaler Kommunikation bedrohen Beleidigungen in sozialen Netzwerken oder Online-Foren nicht mehr nur die Ehre des Betroffenen, sondern stellen eine Gefahr für den freien gesellschaftlichen Meinungsaustausch dar. Damit löst sich der traditionelle Widerspruch von Ehrschutz und Meinungsfreiheit in § 185 StGB auf. Die neue Dimension des Beleidigungsunrechts führt zu einer Verschiebung der Grenzen des Strafbaren zulasten des Täters; künftig wird im Bereich der Online-Kommunikation mit deutlich mehr Verurteilungen zu rechnen sein. Zu erwarten sind außerdem weitere Gesetzesreformen, die verbreitete Erscheinungsformen digitalen Hasses ausdrücklich unter Strafe stellen.