Dieser Beitrag aktualisiert die grundlegenden Begriffe der Gewaltenteilung – verstanden als Partizipation an politischer Machtausübung – und Gewaltengliederung – verstanden als funktionale Gliederung in legislative, judikative und exekutive Elemente – für die transnationale Konstellation. Zwar haben diese Begriffe oft eine verfassungsstaatliche Engführung erfahren. Diese ist jedoch keineswegs zwingend: Die Gewaltenteilung verweist historisch nicht notwendig auf eine verfassungsstaatlich organisierte Staatsgewalt, sondern auf eine Pluralität gesellschaftlicher Kräfte und die Gewaltengliederung ist vielmehr ein Merkmal rechtlicher Normativität. [---]