Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat ein vollständig neugefasstes Kodexwerk vorgelegt, das ab 2020 gelten soll. Im Einklang mit internationalen Vorstellungen soll künftig die Mehrheit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von Vorstand und Gesellschaft unabhängig sein, hingegen sollen schon zwei von einem Kontrollaktionär unabhängige Mitglieder ausreichen. Zur Vorstandsvergütung, dem zweiten großen Reformanliegen, empfiehlt der Kodex ein Modell mit weitgehenden Vorgaben zu Inhalt, Ablauf und Überprüfung. Zu begrüßen ist der Wegfall des Corporate Governance Berichts und die Aufwertung der Erklärung zur Unternehmensführung zum zentralen Berichtsinstrument. [---]