Der Rechtsgüterschutz gegenüber Online-Plattformen, die Inhalte Dritter organisieren, steht vor einem Paradigmenwechsel. Bisher wird es vor allem den Betroffenen überlassen, auf Beseitigung der sie in ihren Rechten verletzenden Inhalte hinzuwirken. In jüngster Zeit ist aber ein »Rechtsgüterschutz by Design« auf dem Vormarsch. Online-Plattformen werden Sorgfaltspflichten unterworfen, die sie dazu anhalten sollen, einer Verletzung von Rechtsgütern durch Inhalte Dritter entgegenzuwirken. Der Beitrag stellt diesen neuen Regelungsansatz vor und bewertet ihn aus rechtsvergleichender Sicht.