Im Jahr 2001 hat der Bundesgesetzgeber den Meineid vor Untersuchungsausschüssen des Bundestages und der Landtage straflos gestellt. Dies ist ein gewichtiger Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenzen und Parlamentsautonomie der Länder. Auch für Untersuchungsausschüsse des Bundestages bestehen Zweifel, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, die Möglichkeit abzuschaffen, Zeugen zu vereidigen.