Reformen der Sicherheitsstruktur in materiell-rechtlicher, prozessualer wie organistionsstruktureller Natur müssen den Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit praktizieren. Im stetigen Prozess dieser Neujustierung sind operable Instrumente für die Sicherheitsebhörden erforderlich, die zugleich rechtsstaatlichen Anforderungen an Justitiabilität und Grundrechtsschutz – auch durch Verfahren – gerecht werden. Föderal-traditionelle Besitzstände müssen einer Optimierung der staatsorganisatorischen Gesamtstruktur der öffentlichen Sicherheit nicht entgegenstehen. Die derzeitige Struktur mit ihren Eckpfeilern der Sicherheitsarchitektur, tragenden Rechtsprinzipien und bereits etablierten Koopertionsmechanismen bedarf der fortwährenden Weiterentwicklung.