Trotz der Harmonisierung des zivilrechtlichen Diskriminierungsschutzes durch mehrere EU-Richtlinien weisen die Umsetzungen in den Mitgliedstaaten große Unterschiede auf. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist daher die kollisionsrechtliche Anknüpfung häufig entscheidend für die Reichweite des Diskriminierungsschutzes. Je nach Kontext können hieraus resultierende Ansprüche vertragsrechtlich, vorvertraglich oder deliktisch zu qualifizieren sein und daher unterschiedlichen Kollisionsnormen unterliegen.