Die Diskussion über ein absolutes Recht an Daten kennt Befürworter und Gegner. Einigkeit scheint aber dahingehend zu bestehen, dass digitale Daten in der Insolvenz ausgesondert werden können. Dieser Konsens überrascht nicht zuletzt deshalb, weil es doch gerade die Insolvenz ist, in der die absolute Qualität eines Rechts streitentscheidend ist. Die derzeit herrschende Meinung behandelt Daten im Ergebnis wie bewegliche Sachen und gestattet eine Art »Datenvindikation«, was auch einer jüngeren Reform des luxemburgischen Rechts entspricht. Im Insolvenzkontext zeigt sich allerdings die begrenzte Tragfähigkeit einer konzeptionellen Anlehnung an das Eigentum an beweglichen Sachen.