Über Daten wird juristisch viel gestritten. Dabei setzt dieser Diskurs selten dort an, wo industrielle Daten ihren Ursprung haben und ihre erste jurisitsche Relevanz zeigen, nämlich bei nicht personenbezogener Rohdaten. Ausgehend von diesem Phänomen lässt sich ein allgemeines Datenvertragsrecht entwickeln, das bislang kaum im Fokus der Diskussion stand. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden vertragsrechtliche, und hierbei insbesondere vertragstypologische, gewährleistungs- und haftungsrechtliche Themen rund um das Rechtsgut der Rohdaten vorgestellt.