Ein ominöser Verein unterstützt die AfD seit Jahren mit Wahlwerbung in Millionenhöhe, die Herkunft des Geldes bleibt dabei im Dunkeln. Während sich im Bundestag eine Initiative zur Schließung dieser Transparenzlücke anbahnt, zeigt der Beitrag auf, dass auch mit den aktuellen Regelungen des Parteiengesetzes eine Zurechnung von Drittkampagnen zur Partei möglich erscheint, womit ein erheblicher Teil der Problematik entschärft werden könnte.