Wünsche verwandeln sich in unserer Gesellschaft mitunter in vermeintliche Rechtsansprüche; aus einem gehegten, innigen Kinderwunsch wird ein gebieterisch eingefordertes »Recht auf ein (eigenes) Kind«, das dann noch bestimmten Anforderungen genügen soll. Der Beitrag untersucht, welche Grundrechte in welcher Dimension hier ins Feld geführt werden können und wie weit sie tragen. Abschließend wird die Frage behandelt, ob und gegebenenfalls welche Rechte umgekehrt ein Kind in Bezug auf Eltern und Familie geltend machen kann.