Der Beitrag beleuchtet das Genehmigungsverfahren für WKA (II.), wobei vorgeschaltete, im Wesentlichen informelle immissionsschutzrechtliche Vorprüfungen ( II. 2.) und Vorgaben der Genehmigungsbehörde näher betrachtet werden (II. 3.). Hieraus ergeben sich dann Schlussfolgerungen über den Stellenwert und die Rechtswirkungen einer förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren für WKA (III.).