Der Deutsche Bundestag veranstaltet lineares und nicht-lineares Parlamentsfernsehen. Dieses unterliegt wie jeder Rundfunk materiellen und formellen rechtlichen Grenzen, die differenziert zu bestimmen sind. Vor diesem Hintergrund ist das Parlamentsfernsehen grundsätzlich zulässig, insbesondere steht ihm das Dogma der „Staatsferne“ nicht vollumfänglich entgegen. Gleichwohl bestehen gewisse Grenzen, die von der derzeitigen Praxis nur zum Teil eingehalten werden. Insbesondere müsste sich der Bundestag um eine rundfunkrechtliche Zulassung für seine bundesweit ausgerichtete Übertragung des Parlamentsfernsehens über das Internet bemühen.