Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 können sich die Unionsbürger mit der Europäsichen Bürgerinitiative am demokratischen Leben der Europäischen Union beteiligen. Aufgrund des erheblichen bürokratischen und logistischen Aufwands und der vergleichsweise schwachen Wirkungen nahm das anfängliche Interesse der Unionsbürger an der Europäsichen Bürgerinitiative jedoch zunehmend wirder ab. Der europäische Gesetzgeber hat hierauf mit dem Erlass der Verordnung (EU) Nr. 2019/788 reagiert. Diese Reform hat sich jedoch auf punktuelle Korrekturen beschränkt. Die grundsätzliche Ausgestaltung des Verfahrens, das der Europäsichen Bürgerinitiative zugrunde liegt, wurde trotz vielfacher Kritik nicht in Frage gestellt. Es besteht daher Anlass zu Zweifeln, dass die Europäsiche Bürgerinitiative durch die Reform neuen Aufwind erhalten wird. Dies wird nur dann der Fall sein, wenn die Europäsiche Bürgerinitiative eine stärkere rechtliche und politische Wirkung erhält.