Als das Bundesverfassungsgericht am 10.04.2018 die der Grundsteuer zugrundeliegende Einheitsbewertung für gleichheitsssatzwidrig erklärte, war dies keine Überraschung. Ebenso klar war aber schon zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung, wie schwierig der Reformprozess werden würde, und dies obwohl das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine großzügige Frist bis zum 31.12.2019 eingeräumt hat. [---]