Für die Polizei kann es aus unterschiedlichen Gründen Anlass geben, von Demonstrationen Fotos oder Filmaufnahmen zu machen. Große praktische Bedeutung haben Aufnahmen zur Lenkung des polizeilichen Einsatzes, ebenso Aufnahmen zur Gefahrenabwehr. Das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen zum Einstellen von Lichtbildern einer Versammlung auf Facebook und Twitter hat das Anfertigen und Verwenden von Fotos für Zwecke der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit zum Gegenstand. Die Entscheidung lässt jedoch auch Schlussfolgerungen für polizeiliche Aufnahmen von Versammlungen zu anderen Zwecken zu. Auch Aufnahmen von Versammlungen, die Private machen, sollen vergleichsweise in den Blick genommen werden.