Die Forderung nach automationsgerechter Gesetzgebung wird im aktuellen Diskurs um die Modernisierungsstrategie der öffentlichen Verwaltung wiederholt, verspricht eine solche doch einen Legitimationszuwachs algorithmischer staatlicher Entscheidungen. Der Beitrag untersucht, was der Begriff der automationsgerechten Gesetzgebung bedeutet und welcher verfassungsrechtliche Rahmen dem Gewaltenteilungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 2 GG sowie Aspekten der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit aus Art. 20 Abs. 2 und 3 GG im Hinblick auf eine automationsgerechte Gesetzgebung entnommen werden kann. Auf dieser Basis werden verfassungsverträgliche Leitlinien für eine automationsfreundliche Gesetzgebung gewonnen.