Die Digitalisierung erlaubt es oft, rechtlich fundierte Wünsche zu erfüllen, die früher medial nicht zu realisieren waren. Das Recht der öffentlichen Zustellung ist dafür ein gutes Beispiel. Ein "Zentralorgan" in gedruckter Form war bei der Entstehung der CPO der Wunsch, weil man sah, dass dezentralisierte Formen der Bekanntmachung nicht die nötige Wirksamkeit erreichen körnten. Papierform und Verteilung eines gedruckten Verzeichnisses im In- und Ausland wären aber immer noch ein Effizienzhindernis gewesen. Alle diese Hindernisse fallen bei konsequenter Ausnutzung der durch die Digitalisierung geschaffenen Möglichkeiten weg. Wenn ein zentrales elektronisches Zustellungsregister nach dem Modell des elektronischen Schutzschriftenregisters eingerichtet würde, wäre damit nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung rund um die öffentliche Zustellung gegeben.