Der Beitrag widmet sich den Eilentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe nach § 47 Abs. 6 VwGO zu den im Zuge der COVID-19-Pandemie erlassenen Rechtsverordnungen. Diese Kombination von Eilrechtsschutz und prinzipaler Normenkontrolle hat durch die Coronapandemie bisher ungekannte Bedeutung erlangt. Die Gerichte haben kritikwürdige Techniken zum Umgang mit normbezogenen empirischen Fragestellungen im einstweiligen Rechtsschutz entwickelt. Das schlägt auch auf die materiell-rechtliche Prüfung durch, weil sich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in diesen Verfahren kaum operationalisieren lässt. Einen effektiven Prüfungsmaßstab stellt lediglich der dar.